Berufskrankheiten:

Bei manchen Tätigkeiten kommt es nicht selten zu berufsbedingten Hautkrankheiten. Die Behandlung erfolgt nach entsprechender Meldung über die für den Betrieb zuständige Berufsgenossenschaft als Kostenträger. Ziel  der BG- Behandlung  ist es, die Berufsfähigkeit des Betroffenen zu erhalten und ein Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern

in der Dermatologie haben wir es mit zwei Gruppen von solchen BG Erkrankungen zu tun:

1. Schwere und oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen,

Das sind  meist Ekzeme, meist an den Händen.

Häufigste Ursache ist eine zu hohe Hautbelastung (Feuchtarbeit, häufiges Waschen, Handschuhe, Staub, Chemikalien) bei nicht ausreichender Hautpflege.

Manchmal kommt eine berufliche Kontaktallergie hinzu.

  • Friseur (Haarfarben, Dauerwellflüssigkeit, Gummihandschuhe)
  • Pflegeberufe, Labor (Desinfektionsmittel, Latex, Handschuhe)
  • Maurer, Fliesenleger (Zement, Kleber)
  • Metallindustrie (Bohremulsion, Kühlschmierstoffe)
  • Zahntechniker (Kleber)
  • Nagelstylisten (Acrylate)…

Wenn es im Beruf zu Ekzemen gekommen ist, gilt es, die Entstehung einer Berufskrankheit zu verhindern und die Arbeitsfähigkeit des Betroffenen zu erhalten. Die Berufsgenossenschaften unterstützen in diesem Fall mit Beratungen, Schulungen zum Hautschutz, Probestellung von Schutzhandschuhen, Übernahme der Therapiekosten und in Einzelfällen auch mit finanziellen Leistungen.

2. beruflich verursachter Hautkrebs

Diese Erkrankungen wurden nach jahrzehntelangen Bemühungen durch die Berusdermatologen erst im Januar 2015 in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Vor diesem Zeitpunkt wurden entsprechende Erkrankungsmeldungen in der Regel nicht anerkannt, seit 2015 ist das nun kein Problem mehr. Für die Anerkennung ermittelt die BG, ob beim ersten Auftreten von  Hautkrebs an licht exponierter Haut (Glatze, Gesicht, Handrücken, Streckseiten der Unterarme mindestens 40% der bis dahin geleisteten  Lebensarbeitszeit im Freien ausgeübt wurde. Es geht also um Menschen, die viel im Freien gearbeitet haben (Maurer, Dachdecker, Strassenbauer, Landwirte, Postzusteller…). Auch hier übernehmen die BGen Behandlungskosten für Medikamente und wenn nötig für Operationen, beraten und schulen zum Thema Lichtschutz.

Der eindeutig sonnenlichtabhängige helle Hautkrebs geht allerdingt meistens nicht auf den Beruf sondern auf jahrzehntelange Sonnenlichtbelastung in der Freizeit zurück und korreliert direkt mit der Anzahl der Sonnbrände in Kindheit und Jugend

Deshalb: im Sommer immer ausreichend vor der Sonne schützen!