Praxisregeln zum Infektionsschutz Stand März 2023:
In der Praxis besteht weiterhin Maskenpflicht (FFP2)!
Ab April 2023 gilt für Erwachsene: Wenn Sie Erkältungssymptome haben, müssen Sie in der Praxis eine FFP2 Maske tragen, auch wenn Sie einen negativen Coronatest hatten.
Für Kinder mit Erkältungssymptomen gilt: Geben Sie vor Betreten der Praxis telefonisch oder per mail an, dass ihr Kind erkrankt ist, dann erhalten Sie einen speziellen Termin in der Infekt- Sprechzeit.
Kommen Sie nicht ohne Termin in die Praxis! für alle Anliegen, auch für die offene Sprechstunde, melden sich immer zuerst per Telefon oder per mail über das Kontaktfeld unserer Homepage: nennen Sie Vor – und Zunamen, ob Sie schon einmal hier waren, die Rufnummer unter der wir sie auch tatsächlich erreichen können, und Ihr Anliegen.
In der Praxis: Bei Kindern oder Menschen mit Behinderung: maximal 1 Begleitperson. Für Erwachsene ohne ausreichende Deutsch- oder Englischkenntnisse: maximal ein Übersetzer.
Neu, seit Januar 2023: Hausarztvermittlungs- Sprechstunde. Wenn Ihr Hausarzt einen dermatologischen Facharzttermin für dringend erforderlich hält, haben wir dafür gesonderte Sprechzeiten vorgesehen. Melden Sie sich in diesem Fall telefonisch oder per mail. Sie erhalten dann einen Termin innerhalb von 4 Tagen. Bringen Sie zum Termin eine aktuelle Überweisung von Ihrem Hausarzt mit. Diese Überweisung darf höchstens 4 Tage vor dem Sprechstundentermin ausgestellt sein.